... Stundensatzkalkulation für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Wir berechnen Ihren notwendigen betrieblichen Zeitaufwand (Kapzitätsplanung) und den erforderlichen Stundensatz, den Sie mit Ihrem Betrieb am Markt erzielen müssen.
Häufig sind die von Unternehmern vewendeten Stundenverrechnungssätze nicht auf Grundlage des eigenen Unternehmens und dessen individuellen Kostenstrukturen und verfügbaren Kapazitäten ermittelt,
sondern vom Wettbewerb übernommen. In den Fällen, in denen in der Vergangenheit zwar der Stundenverrechnungssatz individuell ermittelt wurde, bedarf es jedoch regelmässig einer Überprüfung und
Aktualisierung, weil sich die Berechungsgrundlagen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auch geändert haben können. Falsche oder nicht mehr zutreffende Stundenverrechungssätze sind für das
Unternehmen gefährlich und wirken in unterschiedliche Richtungen. Zum einen führen überhöhte Stundenverrechungssätze zum Verlust von Marktanteilen und zur Einschränkung der eigenen
Wettbewerbsfähigkeit, zum anderen erzeugen zu niederige Stundenverrechungssätze zu wenig Gewinn oder führen sogar zu Verlusten und gefährden somit die Existzenz eines Unternehmens.
Wir sind nicht nur Steuerexperten, sondern auch Experten für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen in Punkto Kalkulation und Kostenrechnung. Unser Beratungsansatz ist generell
ganzheitlich ausgrichtet. Steuerberatung ist nur ein Teil eines systemischen Beratungsansatzes.
Wenn wir für Ihren Betrieb Ihren individuellen Stundenverrechnungssatz ermitteln sollen, nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf. Sie müssen nicht bei uns Steuermandant sein, um unsere
Beratungsleistung in Anspruch nehmen zu können. Gerade der normale Standard Steuberater ist häufig nicht dazu in der Lage, betriebswirtschaftliche Beratung ergebnisorientiert zu leisten. In diesen
Fällen sollten Sie echte Experten in der betriebswirtschaftlichen Beratung hinzuzuziehen. Natürlich garantieren wir für Ihren eigenen Steuerberater absoluten Mandantenschutz und werben Sie nicht
ab.
Steuerfalle #Crowdfunding Tax Trap Crowdfunding
Steuerfallen beim #Crowdfunding gibt es auch in Deutschland. Das deutsche Steuerrecht ist in wesentlichen Zügen dem österreichischen Steuersystem ähnlich, wobei zu vermuten ist, dass die Österreicher das deutsche Steuersystem vormals abgekuppelt, sprich übernommen haben. Aus heutiger Sicht ist weder beim equity based Crowdfunding (#Crowdinvesting), noch beim loan based Crowdfunding (#Crowdlending) für das finanzierte Unternehmen ein steuerliches Problem erkennbar, wobei zumindest die Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) beachtet werden sollte. Für das Reward based Crowdfunding bestehen indessen die größten steuerlichen Risiken und Fallstricke und zwar für das Unternehmen. Sobald aus dem Fundes des eigesammelten Geldes die Geldgeber ein Produkt oder ähnliches erhalten, also eine Gegenleistung erbracht wird, fällt in der Regel Umsatzsteuer an und zwar nicht nur auf den verminderten Abgabepreis, sondern auf den üblichen Verkaufspreis (Mindestbemessungsgrundlage). Wird dies nicht beachtet, kommt es zum einen zu erheblichen und dann meist "tödlichen" Umsatzsteuernachforderungen. Das Finanzamt wird dann in der Regel auch noch ein Steuerstrafverfahren gegen den Unternehmer oder gegen die Geschäftsführer einleiten, der Steuerberater ist dann dran wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das bedeutet für das Unternehmen die totale Vernichtung und das gesamte Geld der Crowdinvestoren ist "verbrannt". Die nächste Steuerfalle die es gibt, betrifft die Ertragsteuern. In der Regel handelt es sich bei den Geldempfängern um Unternehmen, egal ob es sich um Donation based Crowdfunding oder um Reward based Crowdfunding handelt. Die Folge ist, dass die eigesammelten Gelder voll als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. In den wenigsten Fällen lässt sich dies vermeiden. Der Super Gau kommt dann zustande, wenn beim Reward based Crowdfunding Umsatzsteuer- und Ertragsteuer-Falle gleichzeitig zuschnappen. Schlussendlich ist der Schwarm als Geldgeber nicht betroffen wenn die Steuerhatz durch das Finanzamt erfolgt, aber die Unternehmen werden zu bei unvorsichtiger und sportlicher Handlungsweise ist an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "über die Wupper gehen", also durch Steuerfehler vernichtet werden. Wer als Beteiligter beim Crowdfunding gut beraten sein möchte, sollte sich an einen kompetenten und spezialisierten Steuerberater wenden, der auch Ahnung von Schwarmfinanzierungsgeschäft hat. Von dieser Spezies gibt es leider noch nicht viele.
Hier gehts zum Artikel und zu weiteren Infos:
Seit Oktober 2015 verstehen wir uns zusätzlich als FINTECH Institut. FINTECH steht für die Kombination der Bergriffe "Financial Services" und "Technology".
FINTECH ist ein Sammelbegriff für innovative Technologien und Konzepte im Bereich des Finanzwesens.
Wir entwicklen zusammen mit Partnern und Universitäten Ganzsysteme im Bereich "Innovative Financing" unter Nutzung digitalen Systeme, eigens entwickleter Algorithmen, eigener Software und interner bzw. externer Experten. Diese White label Ganzsysteme können von Dritten zur (globalen) Finanzierung von mittelständischen Unternehmen eingesetzt werden.
Wir erbringen als FINTECH Institut keine Finanzdienstleistungen.
Aktuell entwicklen wir ein MEGA FINTECH System zur Finanzierung und Förderung von mittelständischen Clustern (SME Cluster) in Drittländern unter Einsatz von Savings of the people. Im weitesten Sinne beschäftigen wir uns damit auch mit einer neuen und nachhaltigen Form der wirtschaftlichen Entwicklungshilfe. Das Projektpotenzial des MEGA FINTECH kann bis zu 1 Mrd. Euro umfassen.
On 11/18/2015 I give a lecture on the topic #crowdfunding as a new form of corporate financing during the event 3. Founder and Entrepreneur Days Greifswald 2015.
Am 18.11.2015 halte ich im Rahmen der Veranstaltung 3. Gründer- und Unternehmertage Greifswald 2015 einen Vortrag zum Thema Crowdfunding (#Crowdfunding - #Crowdinvesting - #Crowdlending; Wie funktionieren diese neuen Finanzierungsformen über das Internet?
#Crowdlending #fintech : So wie #zencap aktuell berichtet, gibt es derzeit noch zu wenig Unternehmen, die sich mittels Crowdlending finanzieren lassen möchten. Das hat mehrere "wahre" Gründe.
Das #KASUG #Kleinanlegerschutzgesetz spielt hierbei tatsächlich eine eher untergeordnete Rolle.
Unter anderem liegt die aktuelle Entwicklung im Bereich des Crowdlending daran, dass nur Unternehmen finanzierbar sind, die im Grunde genommen wegen ihrer guter Bonität auch bei der eigenen Hausbank finanziert werden können. Da dort die Zinsen signifikant niedriger sind als beim Crowdlending und die Risikobereitschaft der Banken bei der Kreditvergabe zumindest kurzzeitig zugenommen hat (wohl, um Marktanteile zu bekommen, wenn auch derzeit ohne nennenswerte Marge), fehlt es den meisten Unternehmen noch am Grundverständnis und der Akzeptanz für alternative Finanzierungsformen wie dem Crowdlending.
Also im Gegensatz zu den Startups, die notorisch von Banken nicht finanziert werden, haben gute Unternehmen, auch bei fehlenden Sicherheiten und geringer Eigenkapitaldecke gegenwärtig noch gute Chancen auf einen günstigeren Hausbankkredit.
Je nachdem, welche Statistik man zu rate zieht, sollen rund 20% der kleinen Unternehmen über Probleme bei der Kreditvergabe klagen. Eine andere Statistik geht sogar von bis zu 60% aus. In diesen 60% stecken aber auch die sogenannten jungen Unternehmen inkl. Startups, die, wie bereits angeführt, generell von den klassischen Banken in den seltensten Fällen Firmenkredite erhalten. Diese jungen Unternehmen sind am stärksten risikobehaftet, passen daher generell nicht in das Geschäftskonzept der Banken, auch wenn die Risikobereitschaft der Banken derzeit erkennbar gestiegen ist.
Bleibt man daher bei den rund 20% der Unternehmen, die über Probleme bei der Kreditvergabe klagen, kann man davon ausgehen, dass sich unter diesen 20% auch genug Unternehmen befinden, die kaum oder nicht finanzierungsfähig sind. Statistiken über die Anzahl solcher „nicht finanzierbarer Unternehmen“ gibt es leider nicht.
Nichtsdestotrotz lässt sich die Hypothese aufstellen, dass somit mindestens 80% der kleinen Unternehmen in Deutschland gegenwärtig keine Schwierigkeiten haben, Kredite von der eigenen Hausbank zu bekommen. Warum sollten nun ausgerechnet diese Unternehmen eine teurere Finanzierung mittels Crowdlending eingehen, auch vor dem Hintergrund der historisch tiefen Zinsen? Insofern besteht an dieser Stelle aus der „Frosch“-Perspektive des Unternehmens im Grunde genommen kein „Bedürfnis“ für „Crowdlending“ Kredite.
Erweitert man die Perspektive in Richtung strategisches Finanzmanagement, sprechen jedoch schlagende Argumente für den Einsatz des Crowdlending als Form der Unternehmensfinanzierung:
++ Crowdlending Kapital ist schnell und mit geringem Verwaltungsaufwand akquirierbar. +++ Dingliche Sicherheiten werden nicht verlangt (jedoch eine persönliche Bürgschaft. Damit wird eine Haftungsverbund mit dem Privatvermögen erzeugt). +++ In einigen Fällen ist der Kredit von der Crowd ohne Vorfälligkeitsentschädigung sondertilgbar +++ Das Unternehmen kann sich von der eigenen Bank unabhängiger machen und sich eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschließen. +++ Co-Finanzierungen von Hausbankkrediten und Crowdlending Krediten sind möglich. +++ Crowdlending Kredite können wegen der „Schnelligkeit“ gerade bei Fördermitteln zur Zwischenfinanzierung (Bridge Finanzierung) eingesetzt werden. +++ Crowdlending Kredite können noch teurere Lieferantenkredite und Kontokorrentkredite ablösen (Umschuldung).
All diese vorstehenden Argumente kommen jedoch bei den meisten Unternehmen, die als Zielgruppe für Crowdlending in Frage kommen, kaum an, werden nicht wahrgenommen oder nicht verstanden.
Aus den jüngsten gemachten Erfahrungen wird dieses Verständnis- und Akzeptanzproblem noch durch viele Steuerberater mit reaktionärer Einstellung gegenüber allem, was innovativ ist, insbesondere der modernen digitalen Formen der Unternehmensfinanzierung (Crowdfunding & Co.) verstärkt (Boost-Effekt).
Nicht alle Steuerberater sind authentische Unternehmer, die Unternehmer professionell beraten wollen oder können, mit Ausnahme des Standardgeschäfts Buchen/Steuererklärung/ Bilanzen etc., was aber eigentlich jeder kann. Wir haben in Deutschland rund 60.000 Steuerkanzleien, die rund 3 Mio. kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen betreuen (also über 90% aller Unternehmen in Deutschland).
Solange die Steuerberater von den innovativen Formen der Unternehmensfinanzierung nicht überzeugt sind, solange werden diese ihre Mandanten (kleine Unternehmen), die typische Zielgruppe für das Crowdlending, nicht beraten und motivieren, sich einen dieser alternativen Finanzierungswege zu erschließen.
Der Berufsstand der Steuerberater ist zum Teil nicht bereit, sich Innovationen zu öffnen. Solange der Ertrag bei diesen Steuerkanzleien mit dem Standardgeschäft stimmt, kommt es zu keinen oder nur zeitlich verzögerten Innovations- und Anpassungsbewegungen.
Eine wahrlich schlechte Basis für #Fintech bzw. #Finanzinnovationen.
Ein weiteres aktuelles Argument für eine verhaltene Zuwendung zur digitalen Finanzierungswelt und dem Crowdlending & Co. ist die generelle Zurückhaltung der Unternehmen bei Investitionen. Werden keine Investition getätigt, besteht kein Finanzierungsbedarf.
Alles in allem kann sich das Crowdlending in dem jetzigen Umfeld nicht dynamisch genug entwickeln. Das wiederum wirft Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Plattformen auf.
Womöglich lernen die traditionellen Banken von den jungen und kleinen Fintech Unternehmen schnell, kopieren das Geschäftsmodell und pflanzen dieses dann bei sich selbst ein. Kapital genug ist ja vorhanden. Damit wären Banken in der Lage, durch digitalisierte und skalierbare Prozesse und Übernahme der Crowdkonzeptionen ihr eklatantes Ertragsproblem in den Griff zu bekommen. Die Halbwertszeit der Plattformen würde dann drastisch reduziert werden.
02.10.2015 KANZLEI DR. SCHENK
In den nächsten zwei Jahren stehen in Deutschland rund 600.000 Unternehmen vor der Entscheidung, einen geeigneten Nachfolger zu finden oder liquidiert zu werden.
Rund 2 Mio. Arbeitsplätze sind davon betroffen. Die rechtzeitige Nachfolgeplanung und - regelung ist in den meisten Fällen von der Finanzierungsfähigkeit des Käufers bzw. Nachfolgers abhängig. Ohne Businessplan und Unternehmensbewertung ist es aussichtslos, von Banken Geld für den Unternehmenskauf zu erhalten.
Unser Team vom Steuerberater Expertennetzwerk Companyandme.com bewertet Ihr Unternehmen, egal ob es sich um Handwerksbetrieb oder ein Industrieunternehmen handelt. Durch eine professionelle, schnelle und kostengünstige Bewertung Ihres (zukünftigen) Unternehmens schaffen Sie die Voraussetzungen für eine Finanzierung des Vorhabens inkl. des Einsatzes von Fördermitteln (u. a. wegen fehlender Sicherheiten für Kredite). Bereits im Zuge der Suche nach einem geeigneten Nachfolger sollte der Verkäufer wissen, was sein Betrieb wert ist. Nur so findet sich zügig ein Käufer und die Preisvorstellungen von Verkäufer und Käufer können nicht auseinanderklaffen.
Wir bewerten Ihr Unternehmen für ein überschaubares Honorar und kümmen uns bei Beadrf auch um einen Finanzierungspartner für den Unternehmenskauf.
Sie erhalten von uns innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung den Bewertungsbericht für Ihr Unternehmen. Für die Bewertung des Unternehmens kommen bei uns anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz.
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Die digitale Demokartisierung des Kapitals über soziale Netzwerke und Crowdfunding Plattformen schreitet weiter voran. Während sich die alte Bankenwelt noch vor wenigen Jahren (2011) über die Crowdbewegung abfällig geäußert hat, müssen die Vertreter der Bankenlobby heute eingestehen, diesen Veränderungsprozess des Kapitals komplett unterschätzt zu haben. Nicht zuletzt wegen des Fehlverhaltens vieler Banken im Zuge der letzten Krisen, aber auch durch die Mutation der Banken als losgelöste Gewalt im Staat wurden die Saatkörner dieser digitalen Revolution des Kapitals in die Ackerböden der Wirtschaft gelegt. Mittlerweile fürchten die Banken, weil sie den Anschluss an die digitale Welt verloren glauben, in vielen, den klassischen Banken bisher vorbehaltenen, Geschäftssegmenten mit weitreichenden Einbußen. Im Privatkundengeschäft geht man von Einbrüchen in Höhe von ca. 25% aus. Im klassichen Kreditgeschäft werden sich die Marktanteile in den kommenden Jahren auch zu Gunsten der digitalen FinTech Finanzierer verschieben. Das Geldvolumen im Kreditgeschäft ist zwar so riesig, dass es mutig erscheint, bei den bisher mittels Crowfinanzierung erzielten Erfolgen von einer Revolution zu sprechen, unterschätzen sollte man das Ganze jedoch nicht. Durch die virale Verbreitung des digitalen Demokratisierungsprozesses über die Netze kann es zukünftig zu einer exponentiellen Dynamik des Wachstums für Crowdfunding kommen.
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