Investor Tax - digitales Steuermanagement

Unsere Experten haben Crowdinvesting & Steuern 
fest im Griff !

 

 

 Wir machen in jeder Hinsicht mehr aus jedem Crowdinvesting!

Wir von der zweifach zertifizierten KANZLEI DR. SCHENK erledigen für Sie den gesamten TaxFlow beim Crowdinvesting. Wir übernehmen für den Emittenten die Gesamtverantwortung für den Bereich Kapitalertragsteuer und Abzugsverpflichtung . Unser guter Ruf beruht nicht zufällig auf unserer Zuverlässigkeit, Professionalität und IT-Kompetenz.

Unser System =  InvestorTax = Ihre Lösung

  1. Setup der gesamten Anlegerdaten in unserem System InvestorTax
  2. Verarbeitung bis zu 99.999 Anlegern je Emission (ab 100.000 Anlegern mit Sondertarif möglich)
  3. Anlageform Genussrecht, partiarische Darlehen, Genossenschaftsanteile und Wertpapiere
  4. Antrag auf Zulassungsnummer Bundeszentralamt für Steuern (BZST)
  5. Durchführung der KISTAM/SteuerID Anlassabfrage/Regelabfrage, automatisiert mit eigener Schnittstelle für das Massenverfahren
  6. Automatisierter Clearing Prozess bei fehlerhaften Anlegerdaten aus Anlassabfrage/Regelabfrage
  7. Matching mit den Setup Daten der Anleger, Verarbeitung KISTAM Merkmale und SteuerIDs
  8. Berücksichtigung und elektronische Verarbeitung von Freistellungsaufträgen (FSA) und Nichtveranlagungsbescheinigungen (NVB)
  9. Jährliche elektronische Meldung der FA an das BZST
  10. Berechnung der Zinsen, Setup der personalisierten Steuerbescheinigungen
  11. Erstellung der Kapitalertragsteuer Anmeldung; elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  12. Vorabinformation des Finanzamts/Korrespondenz - Erläuterung Crowdinvesting und Steuern
  13. Erstellung und Übermittlung der Zahlungsdateien (Zinsen und Steuern )
  14. Elektronische Versendung der personalisierten Steuerbescheinigungen an die Anleger unter Beachtung der DSGVO, optional Upload in das IT Backend der CI-Plattform
  15. Online HelpDesk Funktion für Emittent und Anleger
  16. Archivierung der Daten, Übermittlung Datensatz  an Emittent und dessen Steuerberater (für die Fibu)
  17. "After-Interest" Service für Emittenten
  18. Helpdesk und Ticket System 
  19. Auf Wunsch Steuerhotline für Anleger bzgl. der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP)
  20. Steuerliche Beratung in Sonderfällen im Abgleich mit dem VermAnlG und Kleinanlegerschutzgesetz
  21. Steuerliche Beratung der Emittenten in Bezug auf die Bilanzpolitik beim Crowdinvesting (Equity Leverage)
  22. u.a.

 

Vorsicht bei angeblich reinen Nachrangdarlehen beim Crowdinvesting!

 

VORSICHT bei Nachrangdarlehen und #Crowdinvesting
Reine qualifizierte Nachrangdarlehen beim #Crowdinvesting unterliegen u.U. auch der Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer durch den Emittenten der Vermögensanlage.
Landläufig ist im Bereich des Equity Based Crowdfunding, dem sogenannten Crowdinvesting, festzustellen, dass die Plattformbetreiber vermehrt scheinbar Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, aber ohne Erfolgszins (Equity Kicker) anbieten. Die Plattformbetreiber sind der Meinung, dass das Darlehen dadurch keinen partiarischen Charakter hat und daher bei der Zinsauszahlung an die Anleger keine Kapitalertragsteuer durch den Emittenten einbehalten und abgeführt werden muss. Wir als Crowdfunding Steuerexperten der ersten Stunde nennen diesen Wechsel vm partiarischen Darlehen hin zu scheinbar nicht partiarischen Darlehen als CHERRY PICKING, womöglich zur Umgehung der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung (§§ 20, 43, 44 EStG). Nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden und abstrakten Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof) können solche Darlehen durchaus einen partiarischen Charakter haben und dadurch der Abzugsverpflichtung durch den Emittenten unterliegen. Auch wenn das Darlehen einen festen Zins hat, so ist schlussendlich die Erfüllung des Darlehensvertrags durch den Schuldner der Kapitalerträge vom erfolgreichen Geschäftsgang des Emittenten abhängig. Dieses Junktim ergibt sich durch den vereinbarten qualifizierten Rangrücktritt. dadurch tritt die mittelbare Erfolgskomponente zu dem Vertragskonstrukt hinzu und erzeugt den partiarischen Charakter. Das Ganze wird noch durch den recht hohen Zinssatz unterstützt, der sich in der Regel einen zweistelligen Wert annähert. Dadurch werden Zinssätze angeboten, die dem typischer partiarischer Darlehen recht nahe kommen. Beachtet man dies nicht, kann es dazu kommen, dass der Emittent und deren Geschäftsführer/Organe im Zweifel für die nicht einbehaltene Steuer haften, der GF und die Organe mitunter auch persönlich. Durch das Ignorieren einer etwaigen Abzugsverpflichtung kommt es auf alle Fälle zu einem Zinsschaden für den Fiskus und dann auch durchaus zu Steuerausfällen, wenn die Investoren die Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß gegenüber Ihrem Finanzamt deklarieren.
Wir empfehlen daher jedem Emittenten, im Vorfeld eines Crowdinvesting Projektes das "Vertragswerk" im rahmen einer verbindlichen Auskunft durch das Betriebsstättenfinanzamt verbindlich klären zu lassen. Alles andre wäre aus unserer Sicht zu sehr risikobehaftet.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, schreiben Sie uns eine Nachricht.
KANZLEI DR. SCHENK
ISO zertifizierte Steuerkanzlei
FinTech Institut
www.kanzleidrschenk.de

GEFAHR bei synthetisch erzeugten Darlehensverträgen beim Crowdinvesting

Wir als Fintech Institut der KANZLEI DR. SCHENK beschäftigen uns mit der rechtlichen Prüfung der beim Crowdinvesting zum Einsatz kommenden Verträge. Gerade bei den qualifizierten "Nachrangdarlehen mit laufender Tilgung" über die gesamte Laufzeit hinweg besteht die Gefahr, dass diese speziell synthetisch erzeugten Darlehen tatsächlich keine Nachrangdarlehen darstellen und der Emittent dieser "Vermögensanlage" aus der Bereichsausnahme des VermAnlG fällt und in eine nicht erlaubtes Einlagengeschäft nach KWG "rutscht". Das hätte zur Folge, dass die Verträge zwischen Hunderten von Kleinanlegern und durch die Intervention der BaFin rückabgewickelt werden müssten, was im Ergebnis einen Crowdinvesting-Totalschaden verursachen würde, vor dem Hintergrund, ass der Emittent die vormals gewährten Gelder faktisch aufgrund der Liquiditätslage überhaupt nicht zurückzahlen könnte. Die Insolvenz des Emittenten wäre worst case die Folge. Unsere Kanzlei steht derzeit mit der BaFin im Austausch und der Prüfung solcher "Vorgänge".
Für weitere Informationen senden Sie uns gerne eine Nachricht.
KANZLEI DR. SCHENK
ISO zertifizierte Steuerkanzlei
www.kanzleidrschenk.de

Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer beim Crowdinvesting

Mit InvestorTax "machen wir" auch NACHRANGDARLEHEN!

Mit InvestorTax "machen wir" auch NACHRANGDARLEHEN!

Als auf #Crowdfunding spezialisierte und zertifizierte Steuerkanzlei betreuen wir auch Emittenten und Plattformen, die sich mit Nachrangdarlehen beschäftigen. Für diese Nachrangdarlehen besteht zwar keine Abzugsverpflichtung im Bereich Kapitalertragsteuer, jedoch übernehmen wir die Datenverwaltung der Investoren, Berechnungen der Kapitalerträge nach den unterschiedlichen Zinsmethoden, die Aufbereitung von Zahlungsdaten und die Erstellung und Übermittlung von Zinsbescheinigungen für das Finanzamt aufgrund er seit 2017 geltenden Belegvorhaltepflicht. Da es sich bei diesen Tätigkeiten um steuerrelevante Sachverhalte handelt, vermeiden wir auch für Crowdfunding Plattformbetreiber das Risiko der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, für den Fall, dass diese Plattformen solche Tätigkeiten für die Emittenten und Anleger ohne Steuerberater ausüben. Das hätte womöglich zur Folge, dass die Plattformen Bußgelder oder andere Strafen verhängt bekämen. Zudem könnte es die BaFin als Finanzaufsichtsbehörde aufs Parkett bringen.

Mehr dazu unter www.kanzleidrschenk.de

InvestorTax next Level Developing

Mit unserer Gesamtlösung InvestorTax sind Emittenten von Vermögensanlagen über den Wolken immer steuerlich in Sicherheit. Wir betreuen mit InvestorTax, unserer eigenen Softwarelösung, bundesweit und international Emittenten. Bis zu 1 Mio. Anleger können wir mit unserem System abbilden, mehr als 1.000 Emittenten sind über Instanzen integrierbar. Automatisierung und hocheffizienter Workflow sind unsere ständige Zielvorgabe. InvestorTax ist seit über einem Jahr nach Fertigstellung und Roll out erfolgserprobt in der steuerlichen Beratung von Crowdfunding Plattformen und deren Emittenten. Bereits Zehntausende von Anlegern werden steuerlich verwaltet. Da wir davon ausgehen, dass im Bereich der erlaubnisfreien Vermögensanlagen beim Crowdinvesting in Kürze alle Varianten der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung unterliegen werden, haben wir unsere Software bereits darauf ausgerichtet. Ferner ist zu befürchten, dass sogar die steuerliche Datenhaltung durch Crowdfunding Plattformbetreiber bei den bisherigen Nachrangdarlehen ohne Abzugsverpflichtung gegen das Steuerberatungsgesetz wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfelseistung in Steuersachen führen kann. Wir bieten daher unseren Service InvestorTax heute schon für diesen Bereich der Vermögensanlagen an, verwalten und verarbeiten die steuerlich relavanten Daten, berechnen die Kapitalerträge und fertigen Erträgnisaufstellungen und Steuernachweise für die jeweiligen Anleger im Massenverfahren inkl. elektr. Versand oder Upload. 

 

Unsere bisherige browserbasierte Softwarelösung InvestorTax werden wir zukünftig als mobile Variante einsetzen können. In der nächsten Entwicklungsstufe soll diese Applikation (APP) auch auf den unterschiedlichen mobile Devices laufen. Dadurch können wir InvestorTax sogar anderen Steuerkanzleien zum Einsatz für deren Mandanten (Emitenten) anbieten. Mit der APP verwalten Emittenten ihre gesamten Daten, laden Datensätze zur Verarbeitung hoch und greifen anschließend auf die Arbeitsergebnisse zu. 

 

 

InvestorTax  Prozessplanung SETUP einer Crowdfunding Plattform

Exemplarische Prozessplanung für das Setup einer Crowdinvesting Plattform zur steuerlichen Betreuung der Emittenten von Partiarischen Darlehen.

Wir forschen auch im Bereich Crowdfunding

Anwendungsbereiche von InvestorTax 

 

Die von uns selbst entwickelte Steuer-Software InvestorTax für Crowdinvesting Projekte verfügt nun auch über eine DATEV Schnittstelle. Somit können wir den Steuerberatern bzw. den Emittenten für die Verbuchung der gesamten Steuersachverhalte automatisiert die Buchungssätze über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen.

 

Der Steuerberater oder der Emittent importiert dann als eigenen Fibu-Vorlauf oder Stapel bis Hunderte Buchungssätze und spielt diese in seine DATEV Umgebung ein, völlig automatisch.

Crowdinvesting - wie können wir Ihnen helfen ?

Schritt-für-Schritt begleiten wir als

zertifizierte KANZLEI DR. SCHENK

Crowdinvesting Emittenten

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